Seit Jahren wird von Naturschützern vermutet, dass Greifvögel bei der vorgeschriebenen Artenerfassung bei Windparkplanungen "vorsorglich" vertrieben oder getötet werden, um die Durchführung eines Windparkprojektes nicht zu gefährden, so der Wattenrat. Weiter heißt es:
"Wiesenweihen können wegen ihrer Seltenheit ein Ausschlusskriterium für die Genehmigung eines Windparks sein. Greifvögel verunglücken häufig an den Rotoren oder sterben ohne Kollision durch die Druckunterschiede vor und hinter dem Rotor, was zu Organschäden führt (Barotrauma).
Im Landkreis Aurich wurde von Betreibern (Gemeinde Krummhörn) schon sehr aggressiv gegen die zeitweilige Abschaltung von zwei Anlagen an einem Wiesenweihenbrutplatz vor einem Jahr vorgegangen, von massiven Drohungen bis hin zu Schadensersatzforderungen. Das VG Gericht Oldenburg bestätigte damals die Rechtmäßigkeit der Abschaltung. Nun wurden in der Nähe von Windkraftanlagen im Bereich der Stadt Norden zwei Totschlagfallen entdeckt. Die Vermutung liegt daher nahe, dass damit unliebsame renditemindernde Abschaltungen vermieden werden sollten. Es ist ferner zu vermuten, dass dieser Fall nur die Spitze des Eisberges bei der Nachstellung, Vertreibung oder Tötung von streng geschützten Arten bei Windparkplanungen oder des laufenden Betriebs ist.
Es ist sehr anerkennenswert, dass die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des LK Aurich hier sehr hartnäckig mit den Strafverfolgungsbehörden zur Aufdeckung dieses Skandals zusammenarbeiten, das ist durchaus nicht die Regel. Der Wattenrat wird weiter berichten."